R. bedeutet allgemein Verlangsamung, Verzögerung. Meist ist damit eine verlangsamte und gleichzeitig langanhaltende Freisetzung eines Arzneimittelwirkstoffs aus einem Medikament gemeint. Die R. wird durch eine spezielle Zusammensetzung des Medikaments erreicht. Sie soll einerseits zu hohe Wirkstoffkonzentrationen (im Verdauungstrakt, im Blut usw.) verhindern und andererseits gewährleisten, daß die Arzneimittelwirkung länger andauert, so daß das Medikament weniger oft eingenommen werden muß. Mit R. bezeichnet man auch eine Verzögerung der geistigen oder körperlichen Entwicklung (Retardation) im Vergleich zum jeweiligen Lebensalter. Schwere geistige R. werden als Behinderung gewertet.