I. bedeutet Ruhigstellung oder Unbeweglichmachen. Bei Schmerzen am Bewegungsapparat nimmt man automatisch eine Schonhaltung ein, die zur Ruhigstellung des betroffen Körperteiles führt. Mit therapeutischen Mitteln wird nach einem Knochenbruch die betroffene Extremität mit Hilfe eines Gipsverbandes fixiert. Ebenso nach Prellungen, Zerrungen oder Verstauchungen wird der entsprechende Körperteil bis zur Wiederherstellung mit einer Schiene bandagiert. Bettruhe ist die I. des ganzen Körpers.