K. ist eine euphorisch wirkende Substanz, deren Anwendung evtl. zum Mißbrauch führt und deshalb unterliegt die Substanz dem Betäubungsmittelgesetz. K. war das erste bedeutende Mittel zur örtlichen Betäubung (Lokalanästhetikum) und findet heute v. a. zur örtlichen Betäubung an Auge, Nase und Ohr Anwendung.